Förderung für Menschen, Projekte und Vorhaben.

Förderprogramm

Die Förderung möchte beitragen das Studierende, Berufsanfänger und Berufsausübende aus den Bereichen der Anthroposophischen Kunsttherapie - dazu zählen Plastisch-Therapeutisches Gestalten, Maltherapie, Eurythmie und Heileurythmie und Musiktherapie - an Tagungen, Seminaren und Fortbildungen im eigenen Fachbereich teilnehmen können, sofern diese dem Stiftungszweck §2 entsprechen.

Auszug aus §2 des Stiftungszweck

  • Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Schaffung von Einrichtungen und Initiativen, die der Schicksals- und Lebenshilfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf der Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners dienen.

  • Unterstützung und Förderung von Ausbildungseinrichtungen und -bestrebungen, die den vorgenannten Aufgaben dienen.

  • Förderung und Mitwirkung auf dem Gebiet der Forschung und Lehre entsprechend der vorgenannten Aufgaben.

Voraussetzung:

Ein Antrag auf Förderung mit persönlicher Begründung und unter Vorlage von Thema und Programm der geplanten Fortbildung sowie der anfallenden Kosten.

Beschlussgremium:

Über den Förderantrag entscheiden der Vorstand der Stiftung und ein Vertreter des Stiftungsbeirat.

Die Förderung ist gedacht als Zuschuss zu den Tagungskarten- und Fahrtkosten, nicht jedoch für Unterbringung und Verpflegung.


Die maximale Förderung pro Einzelfall beträgt 300.-€

Förderantrag

Wir beraten Sie gerne persönlich und ausführlich
zu den förderbaren Projekten.