
Förderung für Menschen, Projekte und Vorhaben.
Förderprogramm
Die Förderung möchte beitragen das Studierende, Berufsanfänger und Berufsausübende aus den Bereichen der Anthroposophischen Kunsttherapie - dazu zählen Plastisch-Therapeutisches Gestalten, Maltherapie, Eurythmie und Heileurythmie und Musiktherapie - an Tagungen, Seminaren und Fortbildungen im eigenen Fachbereich teilnehmen können, sofern diese dem Stiftungszweck §2 entsprechen.
Auszug aus §2 des Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Schaffung von Einrichtungen und Initiativen, die der Schicksals- und Lebenshilfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf der Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners dienen.
Unterstützung und Förderung von Ausbildungseinrichtungen und -bestrebungen, die den vorgenannten Aufgaben dienen.
Förderung und Mitwirkung auf dem Gebiet der Forschung und Lehre entsprechend der vorgenannten Aufgaben.
Voraussetzung:
Ein Antrag auf Förderung mit persönlicher Begründung und unter Vorlage von Thema und Programm der geplanten Fortbildung sowie der anfallenden Kosten.
Beschlussgremium:
Über den Förderantrag entscheiden der Vorstand der Stiftung und ein Vertreter des Stiftungsbeirat.
Die Förderung ist gedacht als Zuschuss zu den Tagungskarten- und Fahrtkosten, nicht jedoch für Unterbringung und Verpflegung.
Die maximale Förderung pro Einzelfall beträgt 300.-€
Förderantrag
Wir beraten Sie gerne persönlich und ausführlich
zu den förderbaren Projekten.
